Heute Abend 22.03.2021: Gemeinderatssitzung
Heute Abend findet die Sitzung des Gemeinderates zu nachstehenden Themen statt:
4. COVID-19-SchuMaV (BGBl II Nr. 58/2021 idF BGBl II Nr. 111/2021), welche vorerst bis zum Ablauf des 24.03.2021 gilt:
- ZuhörerInnen (§ 2 Abs. 1 Z 6 4. COVID-19-SchuMaV): Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat sich im Zuge einer
Maßnahmenbeschwerde mit der Ausgangsregelung auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis, dass die
Teilnahme von ZuhörerInnen an öffentlichen Gemeinderatssitzungen möglich ist! - Ausnahme “berufliche Zwecke” (§ 2 Abs. 1 Z4 4. COVID-19-SchuMaV) – dh ist die Teilnahme von Gemeindebediensteten,
Pressevertretern und beigezogenen sachkundigen Personen zulässig.
Mandatare (§ 16 Abs. 1 Z3 4. COVID-19-SchuMaV): Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Vollziehung (z.B. Gemeinderat)
sind generell von den jeweiligen Maßnahmen ausgenommen – dh sind Gemeinderatssitzungen iVm mit den Bestimmungen der
Tiroler Gemeindeordnung ua. weiterhin als Präsenzsitzungen abzuhalten. Eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder per
Videokonferenz ist auf Gemeinderatsebene nicht zulässig.