Information Schulstarthilfe Schuljahr 2016/2017
Die Schulstarthilfe wird einmal jährlich in der Höhe von € 145,35 pro Kind im schulpflichtigen Alter (6-15 Jahre) gewährt, um den Eltern die Finanzierung der Schulmaterialien zu erleichtern.
Die Schulstarthilfe kann noch bis spätestens
30.09.2016
beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF Fachbereich Familie, beantragt werden.
Das Ansuchen ist in der Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.
Voraussetzungen:
Ein bestimmtes Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden. (siehe unten: Richtlinie Schulstarthilfe)
Weiterführende Informationen:
www.tirol.gv.at/schulstarthilfe
Formular:
Ansprechpartnerin Land Tirol für den Bezirk Kufstein:
Maria Grubhofer
Tel: +43 512 508 3556
Fax: +43 512 508 743572
EMail: juff.familie@tirol.gv.at