Stellenausschreibung Bauamt – Bauamtstechniker (m/w)
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen dynamischen und motivierten
Bauamtstechniker (m/w)
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Abwicklung von Bauverfahren, die Teilnahme an Bau- und Gewerbeverhandlungen, die Bauüberwachung und den Vollzug nach den baurechtlichen Bestimmungen. Weiters begleiten Sie den Raumplaner in Raumordnungs- und Flächenwidmungsangelegenheiten, bearbeiten Kanal- und Wasserangelegenheiten und beraten BürgerInnen in Bauangelegenheiten und bei Förderungsansuchen.
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung im bautechnischen Bereich (HTL, FH oder vergleichbare Qualifikation)
- Gute Kenntnisse im Bauwesen/Baurecht von Vorteil
- Freude am juristischen Denken (Bescheiderstellung) und die Bereitschaft sich alle einschlägigen Normen anzueignen
- Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, Autocad, Geo-Office)
- Einsatzfreude, hohe soziale Kompetenz und Serviceorientiertheit im Umgang mit BürgerInnen
- Fähigkeit verständlich zu formulieren
- Führerschein Klasse B
- Einwandfreier Leumund
- Bei männlichen Bewerbern zusätzlich: Abgeleisteter Präsenz- oder Wehrersatzdienst
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung
- Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem angenehmen Betriebsklima
- Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung bei anrechenbaren Vordienstzeiten sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
Die Anstellung erfolgt im Ausmaß von 100 % (40 Wochenstunden) nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, idgF, Entlohnungsgruppe b. Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt € 2.140,90 je nach Qualifikation und Erfahrung Bereitschaft zur Überzahlung. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen bis
Montag den 12. September 2016, 17:00
an das Gemeindeamt Wildschönau, Kirchen, Oberau 116, A 6311 Wildschönau; Email: amtsleiter@wildschoenau.gv.at
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungs- gesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister
Hannes Eder, eh