Vogelgrippe – Stallpflicht für Geflügel bundesweit
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen informiert:
“Ab 10. Jänner Stallpflicht für Hausgeflügel in ganz Österreich
Damit gelten für alle Geflügelhalter – auch für nicht kommerzielle Kleinhaltungen! – folgende Maßnahmen:
- Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
- Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Die TierhalterInnen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.
Informationen zur aktuellen Situation entnehmen Sie bitte den Fachportalen:
- Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG)
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
Empfehlungen:
Aufgrund der Häufung von bestätigten Fällen ist eine erhöhte Aufmerksamkeit angebracht:
- Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen nicht berührt oder geborgen werden.
- Der Fundort ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Büro der Amtstierärztin/des Amtstierarztes) zu melden.
- GeflügelhalterInnen, insbesondere in der Nähe zu Freigewässern, werden auf die Gefahrenlage hingewiesen und es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen empfohlen.”
Weitere Informationen unter: